Ob du dich als Wimpernstylistin, Kosmetikerin oder Nageldesignerin selbstständig gemacht hast: Am Anfang eines jeden erfolgreichen Business stehen eine gute Kalkulation und eine noch bessere Absicherung. Daher möchten wir heute mit euch über das Thema Krankenkasse und Krankentagegeld sprechen.
Die Krankenkasse: privat oder gesetzlich?
Wer kurz vor der Selbstständigkeit steht, kennt dieses atemberaubende Gefühl, es endlich geschafft zu haben. Schließlich träumt jeder davon, sein eigener Boss zu sein. Doch das Sagen zu haben bedeutet auch, sich ganz selbstständig um eine anständige Altersvorsorge zu kümmern und eine gute Krankenversicherung abzuschließen.
Als Selbständiger muss man sich direkt mit einer Frage auseinandersetzen: Möchte man in der Gesetzlichen bleiben oder zur privaten Krankenversicherung wechseln? Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile und diese können nur individuell festgemacht werden. Daher empfehlen wir in diesem Fall, sich gut zu informieren oder direkt beraten zu lassen. Besonders wichtig ist hierbei die Frage nach dem Krankengeld, denn nun fällt der Arbeitgeber weg, der im Krankheitsfall die Arbeitsunfähigkeit finanziell auffängt.
Das Krankengeld und Krankentagegeld in der Selbstständigkeit
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es gleich zwei Möglichkeiten, sich das Krankengeld zu sichern. Entweder man zahlt den regulären Beitrag (zur Zeit 14,6% des Bruttoeinkommens) plus einem Zusatzbeitrag oder man schließt einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch ab. Normalerweise ist man bei einem Wahltarif für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden und kann in dieser Zeit nicht wechseln. Vorteil bei der Gesetzlichen: Für die Wahltarife das Krankengeld betreffend dürfen die Krankenkassen keine Zuschläge für das Alter oder bestehende Vorerkrankungen berechnen.
Auch hier empfehlen wir, bei der Krankenkasse anzufragen oder sich mehrere Krankenkassentarife anzuschauen. Wie immer gilt: Informieren und beraten lassen sind die besten Ratgeber.
Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung verhält es sich anders. Hier kann man sich dafür entscheiden, schon ab dem 8. Tag der Krankheit Geld auszahlen zu lassen. Dadurch erhöht sich aber auch der Betrag für die Versicherung, dafür beginnt die Auszahlung nicht erst ab dem 43. Tag. Auch hier sollte man sich im Vorhinein ausgiebig informieren, denn sowohl in der Gesetzlichen wie in der Privaten kann der Zahlungsbeginn individuell gewählt werden. Nachteil bei der Privaten: Im Vergleich zur gesetz
lichen Krankenkasse kann man sich nicht sicher sein, ob man diese Krankentagegelversicherung abschließen kann. Das Alter, mögliche Vorerkrankungen und das Geschlecht spielen hierbei eine Rolle.
Interessant für alle Mütter und Väter: Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 31. Januar 1995 steht Selbständigen ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ab dem 43. Krankheitstag an, wenn man sein Kind pflegen muss und daher nicht arbeiten kann.
Du siehst, die Frage nach der richtigen Krankenkasse ist keine Leichte. Nicht nur gibt es viele Informationen einzuholen, es gibt auch große Unterschiede, die individuell ergründet werden müssen. Ist die gesetzliche Krankenkasse für die eine Stylistin genau das Richtige, wird eine andere in der Privaten die ideale Absicherung für sich finden.
Wir hoffen, dass du nun Lust bekommen hast, dich bei deiner Krankenkasse zu informieren und das Beste für dich rauszuholen. Damit eine Krankheitsperiode, die sich gerade in der kalten Jahreszeit in die Länge strecken kann, nicht deine gesamte Existenz ins Wanken bringt.
Dein CFB-Cosmetics Team