Refill nach Ausfall korrekt berechnen
Neulich erst haben wir darüber geschrieben, wie ärgerlich es ist, wenn Kunden einfach ihren Termin nicht annehmen. Heute möchten wir die andere Seite beleuchten, nämlich was passiert, wenn der Stylist einen Termin wegen Krankheit absagen musste. In dem Zusammenhang möchten wir auch aufgreifen, wie man einen Refill nach einem solchen Ausfall korrekt abrechnet.
Der Stylist ist krank geworden
Wenn ein Stylist erkrankt, ist das schon ärgerlich genug, schließlich muss er dann einige Tage die Arbeit liegen lassen. Das ist für Selbstständige, die ihren Job lieben, gleich aus mehreren Gründen lästig. Doch nichts zu machen, auskurieren muss sein. So wie wir von unseren Kunden erwarten, dass sie den Termin rechtzeitig absagen, wenn sie krank werden, müssen wir uns an dieselben Spielregeln halten.
Ist der Stylist wieder gesund, wird die Arbeit wieder aufgenommen. Hatte ein Kunde einen Termin für einen Refill vor beispielsweise einer Woche gebucht, muss nun etwas umdisponiert werden. Denn je mehr Zeit zwischen zwei Terminen liegt, umso mehr muss aufgefüllt werden. War der Stylist krank, muss er sich also mehr Zeit für den Kunden nehmen, damit das Ergebnis perfekt wird.
Wie berechne ich einen Refill nach einem Terminausfall?
Die Preise für einen Refill werden normalerweise gestaffelt angeboten. Nach 2 Wochen zahlt der Kunde etwas weniger als nach drei oder vier Wochen. In der 5. Woche erfolgt dann ein Neuset. Ist der Stylist also zwischen der 2. und 4. Woche krank geworden, kann er nicht den regulären Staffelpreis für die 4. Woche verlangen – schließlich konnte er den Termin nicht wahrnehmen. Wir finden es daher nicht richtig, den Kunden für den Ausfall zahlen zu lassen. Unsere Vorgehensweise ist daher eine Art Kompromiss.
Ausgehend von unserem Beispiel würden wir also den Preis anbieten, den der Kunde in Woche 3 hätte zahlen müssen. Wir planen aber mehr Zeit ein, damit alle Lücken gefüllt werden können. Dafür zahlt der Kunde nicht extra, uns erscheint das nur fair.
Natürlich richtet sich dieses Vorgehen lediglich an gestaffelten Preisen. Wurde hingegen eine Stunde Refill gebucht, ist diese Stunde entsprechend einzuhalten und zu vergüten. Da hier nach Anwendungsdauer berechnet wird, werden diese 60 Minuten genutzt um aufzufüllen, was aufzufüllen ist. Doch auch hier kommen wir gerne unseren Kunden entgegen und nehmen uns 10 Minuten länger Zeit, bis das Ergebnis perfekt ist. Denn der Kunde kann nichts dafür, wenn wir den Termin um eine Woche nach hinten verschieben mussten. Dass in der Zeit mehr aufzufüllen ist, liegt auf der Hand.
Und wenn der Kunde krank geworden ist?
Ist nicht der Stylist, sondern der Kunde erkrankt und muss daher den Termin verschieben, wird normal abgerechnet. Eben weil mehr Lücken aufzufüllen sind und ein Refill entsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der Kunde zahlt in diesem Fall dennoch nur das, was gemacht werden muss. Auch hier sind wir, gerade bei unseren Stammkunden, kulant und nehmen uns fünf Minuten mehr Zeit, wenn es benötigt wird. Schließlich zählen am Ende das Ergebnis und ein zufriedener Kunde, den wir auch nächstes Mal gerne bei uns begrüßen möchten. Doch unterliegt diese Kulanz auch immer dem jeweiligen Stylisten.
Wir hoffen, dass wir euch einige Antworten liefern konnten, sodass ihr bei der nächsten Erkältungswelle wenigstens eine Sorge weniger habt. Solltet ihr noch Fragen haben, könnt ihr sie uns wie gewohnt auf FB und IG stellen.
Euer CFB Cosmetics Team